GoBD-konforme Archivierung
Rechtssichere Aufbewahrung steuerlich relevanter Dokumente im DMS.

Zentrales Qualitätskriterium

Revisionssichere Archivierung nach GoBD

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) legen fest, wie Unternehmen steuerlich relevante Dokumente elektronisch aufbewahren müssen. Für ein DMS in der Fertigungsindustrie ist die Einhaltung dieser Vorgaben ein zentrales Qualitätskriterium.

Unveränderbar, nachvollziehbar, dauerhaft

Was GoBD-Konformität konkret bedeutet

Dokumente müssen unveränderbar gespeichert werden, jede nachträgliche Bearbeitung muss nachvollziehbar protokolliert sein, und der Zugriff muss über den gesamten Aufbewahrungszeitraum hinweg gewährleistet bleiben.

Fristen je Dokumentenart

Anforderungen an Aufbewahrungsfristen

Je nach Dokumentenart gelten unterschiedliche gesetzliche Aufbewahrungsfristen – häufig sechs oder zehn Jahre. Ein DMS muss diese Fristen sauber je Dokumentenart abbilden und automatisch überwachen können.

Erst bei der Prüfung sichtbar

Typische Fehler bei der Archivierung

Häufige Fehlerquellen sind nachträglich veränderbare Dateiformate, fehlende Protokollierung von Änderungen oder eine Archivierung ohne klare Zuordnung zu Aufbewahrungsfristen. Solche Lücken fallen oft erst bei einer Betriebsprüfung auf – dann ist es zu spät.

Konformität im System verankert

Wie das DMS die Konformität sicherstellt

Ein GoBD-konformes DMS speichert Dokumente in unveränderbarer Form, protokolliert jeden Zugriff und jede Änderung lückenlos und ordnet jedes Dokument automatisch der richtigen Aufbewahrungsfrist zu.